Bei Krankheit des Kindes bitte unbedingt beachten!
Bitte beachten Sie die verschärften Vorgaben zum UMGANG MIT KRANKHEITS- UND ERKÄLTUNGSSYMPTOMEN BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN in Schulen.
Für die Wiederaufnahme des Schulbesuches nach einer Krankheit muss aufgrund der aktuellen Regelungen in jedem Fall ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Für de Regelungen zum Schulbesuch mit Erkältungssymptomen beachten Sie bitte das oben verlinkte Merkblatt!